Der Schwerpunkt der Tätigkeit im Insolvenzrecht liegt in der Sanierungsberatung und dem für Insolvenzrisiken geltendem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Für Unternehmer ist es von entscheidender Bedeutung, frühzeitig die Risiken einer Insolvenz abzuwägen und der damit einhergehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Verpflichtung nachkommen zu können.
Häufig wird vernachlässigt, dass in der vom Gesetz gebotenen Insolvenz auch die Möglichkeit eines Neuanfangs geregelt ist.
Hierzu beraten wir Sie gerne.