Die Kanzlei KMW berät Sie in allen Belangen des individualen und kollektiven Arbeitsrechts. Dabei prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei allen Angelenheiten des Arbeitslebens wie etwa Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen und Mobbing.
Wir begleiten sie umfassend, exemplarisch:
- Im Bereich betrieblicher Veränderungen (Betriebsschließung, Betriebsverlagerung oder Betriebsübergang) sind umfangreiche rechtliche und wirtschaftliche Vorgaben zu beachten. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist genaus strikt wie unübersichtlich, bereits kleine Fehler können erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Unternehmen haben.
- Im Bedarfsfall muss ein Unternehmen sachgerecht und sozialverträglich saniert werden, spürbare Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mitunter unvermeidbar. Hier gilt es die Maßnahmen fachgerecht vorzubereiten, durchzuführen und vermeidbare Konflikte auszuschließen.
- Das kollektive Arbeitsrecht, also das Recht des Zusammenwirkens der Betriebsparteien (Arbeitgebervertreter/Betriebsrat/Personalrat/Mitarbeitervertretung), bietet für alle Parteien zahlreichen Vorteile für eine erfolgreiche und harmonische Unternehmensentwicklung. Konflikte lassen sich häufig im Vorfeld vermeiden, wenn frühzeitig die Interessen der Beteiligten abgeglichen werden.
Zugleich beschließt die Bundeskommission eine Erhöhung der AVR-Vergütung (Caritas) um 2,35 %, beginnend ab Januar 2017
Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.