Die KMW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine nach bayerischen Schlichtungsgesetz anerkannte Gütestelle und hat sich verpflichtet, Schlichtung als dauerhafte Aufgabe zu betreiben.
Eine Gütestelle ist eine Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Prozess- und Kostenrisiken, die Sie mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung eingehen, bleiben Ihnen durch einen Vergleich vor der Gütestelle erspart. Die Einigung vor einer Gütestelle stellt insbesondere einen dem Gerichtsurteil gleichwertigen Titel dar, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).