Gütestelle nach bayerischem Schlichtungsgesetz

Die KMW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine nach bayerischen Schlichtungsgesetz anerkannte Gütestelle und hat sich verpflichtet, Schlichtung als dauerhafte Aufgabe zu betreiben.

Inhalt des Güteverfahrens

Eine Gütestelle ist eine Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Prozess- und Kostenrisiken, die Sie mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung eingehen, bleiben Ihnen durch einen Vergleich vor der Gütestelle erspart. Die Einigung vor einer Gütestelle stellt insbesondere einen dem Gerichtsurteil gleichwertigen Titel dar, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

Vorteile des Güteverfahrens

  • Die Einreichung des Güteantrags bei der Gütestelle hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) für mindestens sechs Monate. Das gilt unabhängig davon, ob der Antragsgegner seine Teilnahme an dem Güteverfahren erklärt oder diese ablehnt. Indem Sie einen Güteantrag stellen, können Sie folglich den wegen der drohenden Verjährung bestehenden Zeitdruck aus der Angelegenheit nehmen und mit der professionellen Hilfe eines neutralen Streitschlichters einen (letzten) Versuch für eine gütliche Einigung unternehmen.
  • Das Verfahren vor der Gütestelle ist für Sie – insbesondere wegen der geringen formalen Anforderungen an den Güteantrag – mit wenig Aufwand verbunden und führt sehr schnell zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis.
  • Das gesamte Verfahren inklusive der ggfls. durchzuführenden Güteverhandlung findet nicht öffentlich statt, sodass das Güteverfahren eine diskrete Beilegung Ihrer rechtlichen Auseinandersetzung ermöglicht.

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